Nachrichten

21. Februar 2010

14. Jahrestagung des Arbeitskreises Sportökonomie, zugleich Europäische Sportökonomietagung vom 7. bis 8. Mai 2010 in Saarbrücken

Programm und Anmeldung einschl. Übernachtungsmöglichkeiten vgl. www.tagung-sportoekonomie.de

In Zusammenarbeit mit den Organisatoren der 14. Jahrestagung des Arbeitskreises findet der 3. Sportökonomische Nachwuchsworkshop vom 6. bis 7. Mai 2010 in Saarbrücken statt.

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26. Januar 2010

"Countdown" für den Call For Papers läuft weltweit

Im Fokus des 7. Deutschen Sportökonomie-Kongresses steht vom 17. bis 19. November 2010 das Thema „Markenmanagement im Sport“. Interessierte Wissenschaftler/innen, Praktiker/innen und insbesondere Nachwuchswissenschaftler/innen werden gebeten ein maximal 750 Wörter umfassendes Abstract im APA Style (aktuellste Auflage) in deutscher oder englischer Sprache bis zum 16. April 2010 einzureichen.
Weitere Informationen unter www.dsk2010.de .

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22. Oktober 2009

Tagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. in 2010

Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V. (Konstanzer Arbeitskreis für Deutsches und Internationales Sportrecht) wird ihre nächste Tagung am Freitag und Samstag, 11. und 12. Juni 2010 in Weimar veranstalten.

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12. Mai 2007

Magglinger Aussagen zur Sportökonomie

Zum Abschluss der Jahrestagung des Arbeitskreises Sportökonomie mit dem Bundesamt für Sport der Schweiz und der Universität Zürich hat das wissenschaftliche Organisationskomitee wesentliche Ergebnisse der Tagung zu den Magglinger Aussagen zur Sportökonomie zusammen gefasst:

  1. Die Magglinger Tagung hat belegt, dass die Sportökonomie in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen und erheblich zum Erkenntnisfortschritt beigetragen hat. Weiterentwicklungen wurden vor allem auch durch die Einbeziehung moderner Methoden aus der Spieltheorie und der Ökonometrie erzielt. Dadurch konnten auch politische Diskussionen versachlicht und die Rationalität operativer Entscheidungen verbessert werden.
     
  2. Besondere Fortschritte wurden vor allem auf den Gebieten der Organisation des Profisports, des Sportmarketing, der Sportfinanzierung, der Impact- und Kosten-Nutzen-Analysen sowie des Vergleichs zwischen europäischen und nordamerikanischen Institutionen des Sports erzielt. Der Einsatz ökonomischer Methoden ist auch bei der Begründung öffentlicher Sportförderung hilfreich.
     
  3. Dennoch gibt es eine Reihe von Gebieten, die bislang noch nicht ausreichend erforscht wurden. Hierzu gehören vor allem die Individualsportarten, der Breitensport, Themen zu Sport, Gesundheit und Gewalt sowie Innovationen im Sport.
     
  4. In methodischer Hinsicht versprechen vor allem institutionenökonomische Ansätze, Ansätze zur neuen psychologischen Ökonomik und die ökonomische Analyse des Rechts sowie die Anwendung der Theorie der Corporate Governance auf die Institutionen des Sports neue Erkenntnisfortschritte. Mit diesen Ansätzen sollte es auch eher gelingen, Voraussetzungen für die Organisation des Hochleistungssports zu erreichen.
     
  5. So lange sich die Sportökonomie als eine angewandte Wissenschaft versteht, die von den realen Problemen der Entscheidungsträger im Sport ausgeht, wird sie durch Erkenntnisse weitere Reputation aufbauen und so sich zu einem bedeutenden Ratgeber des Sports entwickeln.
     
  6. Der Arbeitskreis Sportökonomie sollte die inhaltliche und methodische Weiterentwicklung der sportökonomischen Forschung auf allen Gebieten unterstützen und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vereinen, Verbänden und nationalen sowie internationalen Organisationen fördern.

Magglingen, 12. Mai 2007

Professor Dr. Helmut Dietl, Vorsitz Wiss. Organisationskomitee, Universität Zürich

Dir. BISp a. D. Dr. Martin-Peter Büch, Arbeitskreis Sportökonomie

Professor Dr. Egon Franck, Universität Zürich

Dr. Hippolyt Kempf, Bundesamt für Sport der Schweiz

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10.11.2006

Sportberichterstattung – Schmierstoff für neue Medientechnologien

Zur Gemeinsamen Tagung von Arbeitskreis Sportökonomie und Deutscher Vereinigung für Sportrecht (Konstanzer Arbeitskreis für Sportrecht) am 15./16.9.2006 in Gottlieben

Aus Anlass der Internationalen Rundfunkausstellung in Berlin hat die FAZ die Innovationen im Bereich der Medientechnologien auf den Punkt gebracht, als sie titelte: „Den Fernseher in der Hosentasche, aber technisch, ökonomisch, juristisch noch vieles nicht geklärt!“ Neue Medientechnologien brauchen dringend Schmiermittel, um den Markt glatt zu durchdringen, und offenbar sind die „Sportrechte“ auf Grund hoher Beliebtheit des Sports in der Bevölkerung ein geeignetes Mittel. Was liegt dann näher, als dass sich Sportökonomen und Sportrechtler und Techniker diesem Thema annehmen. Ihre erste gemeinsame Tagung haben daher Arbeitskreis Sportökonomie und Konstanzer Arbeitskreis für Sportrecht unter das Generalthema „Sportberichterstattung: technische, ökonomische und juristische Aspekte“ gestellt.

Dr. Chris Weck vom Institut für Rundfunktechnik, des Forschungs- und Entwicklungsinstitut von ARD; ZDF, DLR, ORF und SRG/SSR, gab zur Einführung einen Überblick über die neuen Medientechnologien; dabei wurde deutlich, was man mit den Verteil- und Telefonkabel alles technisch gestalten kann, was u. U. auch über Kabel, Äther oder Satellit allgemein verteilt oder gezielt verteilt werden kann.

Einen tiefen Einblick in den Bieterprozess um die Rechte an der Vermarktung der Deutschen Fußball-Liga (DFL) gab der Direktor für Rechte und Lizenzvertrieb der DFL, Jörg Daubitzer. Er zeigte auch in Alternativrechnungen die Optionen auf und unterstrich, welche Anstrengungen notwendig waren, den gesamten Vergabeprozess „just in time“ zielgenau zu führen.

Professor Axel Beater von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald griff die Lücke im deutschen Recht auf, wonach das Recht an der Sportübertragung über das Hausrecht geregelt wird und schlug einen Ansatz vor, über das Deliktrecht zu gehen. In der anregenden Diskussion wurde klar gestellt, dass die „Sportrechte“ nur funktionieren, wenn dadurch ein Ausschluss möglich wird; dabei könne man davon ausgehen, dass nur der Erlebniswert der Veranstaltung das Schützenswerte der Veranstaltung ausmacht, also der unmittelbare Unterhaltungswert geschützt werden sollte. Auch an den Gesetzgeber wurde gedacht, der ein Veranstaltungsrecht als Abwehr- und Ausschlussrecht schaffen könne. Eines zeigte die Diskussion: sie wird weiter gehen!

Die Professoren Horst M. Schellhaaß von der Universität zu Köln und Jörn Kruse von der Helmut Schmidt Universität Hamburg befassten sich mit „Sport im Fernsehen“. So wies Schellhaaß auf die Dominanz von Fußball und Formel 1 im Fernsehen hin und entwickelte Strategien, wie man Sport in Fernsehen bringen kann. Entscheidend ist, wie man beim Zuschauer Interesse und Verständnismöglichkeiten, mit anderen Worten „Konsumkapital“ aufbauen kann, was letztlich Voraussetzung für das Interesse des Zuschauens an einzelnen Sportarten wecken kann. In diesem Zusammenhang unterstrich Schellhaaß wie wichtig es ist, im Schulsport den Kindern neben Bewegung auch die einzelnen Sportarten vorzustellen und ihnen damit auch ein breiteres Verständnis für Sport zu vermitteln.

Kruse unterstrich die Bedeutung der Inhalte für das Fernsehen und damit auch die Bedeutung des Schutzes der Rechte. Sein Plädoyer richtete sich auf Exklusivität; dabei verrat er die Meinung, dass die Schutzlisten einen Eingriff in die Vertragsfreiheit eines Unterhaltungsgutes sind.

Die Entwicklung der neuen Medientechnologien werden dem Sport neue Möglichkeiten bieten, umgekehrt werden die Medientechnologien den Sport als Inhalt benötigen. Dabei wird die zunehmende Digitalisierung die technischen Kosten senken und das mediale Angebot verbreitern, dennoch werden nicht alle Sportarten davon profitieren, da der Aufbau von sportlichem Konsumkapital nicht so einfach zu bewältigen ist. Weitere interessante Diskussionen stehen noch aus!

Dr. Martin-Peter Büch

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